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Berufsfertigkeit von [[: | Berufsfertigkeit von [[: | ||
- | Zusätzlich gelten für den Waldläufer folgende besondere Zusatzregeln. Waldläufer können, nachdem ihre drei Plätze für heimische Gebiete gefüllt sind, eine weitere | + | Die generellen Regeln für diese Fertigkeit sind bei [[Heimisch|Heimisch und Überleben]] zu finden. |
+ | folgende besondere Zusatzregeln | ||
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+ | Waldläufer können eine Fertigkeitenzeile dafür belegen, um drei weitere | ||
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+ | Überleben entlang eines Gebietsastes | ||
+ | erreicht hat, kann er dort überleben und das Gebiet als heimisch eintragen, falls er den Platz opfern will. | ||
+ | Beispiel: Jeder Elfenwaldläufer lernt Überleben Urwald, sobald die Gruppe 10 Ehre! erreicht hat. | ||
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+ | Ein Waldläufer, | ||
+ | Beispiel: Ein Elfenwaldläufer, | ||
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+ | Sobald ein Waldläufer die Maximalehre in einem Gebiet erreicht hat und kein Ereignis dort mehr auswürfeln darf, hat er Überleben für dieses Gebiet als Fähigkeit und kann dort überleben, obwohl es nicht auf seinem Abenteurerbogen notiert ist. Ein Waldläufer mit 80 Ehre! hat also z.B. automatisch die Fähigkeit Überleben Ödland. | ||
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